„Es sind nicht die großen Worte, die in der Gemeinschaft grundsätzliches bewegen: es sind die vielen kleinen Taten der Einzelnen.“

Mildred Scheel.

Eine Luftaufnahme vom Reitplatz, die die mit Bäumen umpflanzten Anlagen zeigt.

Das gemeinsame Miteinander sollte in einem Verein, indem alle die selbe Leidenschaft teilen, mit Spaß einhergehen. Der Vorstand hat für die Benutzung der Anlage daher ein paar Regeln aufgestellt:

1. Das benutzen des Reitplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Personen, die nicht Mitglied im Verein sind, können beim Vorstand eine Ausnahmereglung beantragen.

2. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Hunde an der Leine zu führen.

3. Der Dressurplatz wird nach der Nutzung von Materialien (z.B. Stangen) abgeräumt. Auf dem Springplatz können nach Absprache Hindernisse stehen/ liegen bleiben. Stangen sind nach der Nutzung hoch zu legen. Vor Veranstaltungen und in der 1. Woche jeden Monats ist der Springplatz für die Platzpflege abzuräumen!

4. Bitte „Pferdeäpfel“ stets entfernen!

5. Einen Schlüssel für die Materialbox oder für das Flutlicht (Dressurplatz) ist beim Vorstand erhältlich!

6. Werden tiefe Löcher im Sand verursacht (z.B. nach dem Freispringen, Bodenarbeit etc.) sind diese mittels dem zur Verfügung stehenden Rechen zu beheben.

7. Während dem Ausrichten von Vereinsreitstunden ist der Platz für andere Reiter gesperrt. Nach Absprache kann der freie Reitplatz genutzt werden.

8. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Das Tragen eines Reithelmes ist für Personen unter 18 Jahren und für alle Teilnehmer der vom Verein ausgerichteten Reitstunden Pflicht!

9. Benutzen des Reitplatzes auf eigene Gefahr!

10. Mit Betreten des Reitplatzes erkenne ich die Reitplatzordnung an.

Der Vorstand des Reit-und Fahrvereines Heidenrod-Dickschied und Umgebung e.V.