Reitplatzordnung
1. Das Benutzen des Reitplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Personen, die nicht Mitglied im Reitverein sind, ist das Benutzen des Platzes nur bei vom Verein ausgeschriebenen öffentlichen Veranstaltungen gestattet.
2. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Hunde an der Leine zu führen.
3. Arbeitsmaterial wie z.B. Hindernisstangen, sind nach der Benutzung wieder an ihren Platz zu legen.
4. Bitte „Pferdeäpfel“ entfernen! Bei Zuwiderhandlung sind 5 Euro für die Vereinskasse fällig!
5. Bei vom Verein veranstalteten Reitstunden ist der Platz für andere Reiter gesperrt. Nach Absprache kann der freie Reitplatz genutzt werden. Störungen und unreiterliches Verhalten werden mit sofortigem Platzverweis geahndet!
6. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind von Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Das Tragen eines Reithelmes ist für Personen unter 18 Jahren und für alle Teilnehmer der vom Verein ausgerichteten Reitstunden Pflicht!
7. Benutzen des Reitplatzes auf eigene Gefahr!
8. Mit Betreten des Reitplatzes erkenne ich die Reitplatzordnung an.
Seit dem 01.04.2013 ist die Anlagennutzungsgebühr in Kraft getreten. Mitglieder, die über einen Schlüssel verfügen, werden gebeten, den Reitplatz ordnungsgemäß zu verschliessen.
Schlüssel sind gg. Unterschrift beim Vorstand zu erhalten. Es gilt: Der Schlüssel ist nicht übertragbar!
Das heisst, der Schlüssel darf Dritten nicht überlassen werden! Bei Zuwiderhandeln droht Ausschluss aus dem Verein!
Der Vorstand des Reit-und Fahrverein Heidenrod-Dickschied und Umgebung e.V.